개별계약서 번역

 

개별계약서 번역에 대해서 알아 보겠습니다(독일어번역)

 

개별계약서 번역

개별계약서 번역(한국어 원본)

제 2 조 (비윤리적 행위의 금지)
1. “갑”과 “을”은 본 계약의 체결, 이행 및 유지에 있어서 거래의 공정성 확보가 중요한 전제조건임을 인식하고, 각 당사자 또는 각 당사자의 임직원 등이 상대방 또는 상대방의 임직원 등에게 다음과 같이 거래의 공정성을 해할 수 있는 행위(이하 “비윤리적 행위”이라 함)를 하지 않도록 조치한다.
(1) 사례를 주고 받는 행위
– 금품(경조금 또는 경조물품 포함), 향응 및 접대 제공
– 가치 있는 재산 또는 재산에 대한 지분 제공
– 동산, 부동산에 대한 차용
– 미래에 대한 보장
– 부채에 대한 상환 보증
– 편의제공 등
(2) 공동투자, 공동재산취득, 금전대차 행위
(3) 기타 거래의 공정성을 해할 수 있는 비윤리적 행위
2. “을” 또는 “을”의 임직원 등에 의하여 이루어진 비윤리적 행위가 발견되거나 비윤리적 행위에 대한 상당한 혐의가 객관적으로 인정되는 경우, “갑”은 “을”에게 그와 관련된 자료의 제출 또는 열람을 요구할 수 있으며, “을”은 “갑”의 요구에 적극 협조하여야 한다.
제 3 조 (계약기간)
1. 본 계약은 계약체결일로부터 유효하며, 계약기간은 계약체결일로부터 12개월까지로 한다. 다만, 계약기간 만료 1개월 전까지 일방 당사자가 상대방에게 계약갱신 거절의 의사를 서면으로 통지하지 않는 경우 계약기간은 12개월씩 자동 연장된다.
2. 제1항에 따라 본 계약이 종료되는 경우, 동 실효 전에 성립한 개별계약에 있어서는 본 계약이 당해 개별계약의 존속기간 중 계속 유효한 것으로 간주한다.
제 4 조 (납품대금 지급약정서)
“갑”과 “을”은 납품대금의 원활한 지급을 위하여 “납품대금지급에 대한 약정서”를 별도 체결할 수 있다.
제 5 조 (개별계약의 체결)
1. 개별계약은 “갑”이 “을”에게 설비의 품명, 수량, 규격(사양), 납기 및 납품장소, 대금 및 지급방법 등의 거래내용을 기재한 개별계약서(이하 “개별계약서”)를 교부함으로써 성립한다. 단, “을”이 “갑”에게 개별계약서 수령일로부터 영업일 기준 3일 이내에 거절의 의사를 서면 통지하고 “갑”이 이를 수령한 경우에는 그러하지 아니하다.
2. 제1항의 개별계약서 교부 및 거절 등의 의사표시는 전자인증시스템 기타 상호 합의한 방법으로 유효하게 성립한다.
3. 개별계약에서 따로 약정한 사항 이외의 사항에 대해서는 본 계약에 의하기로 하고 만일 본 계약에서 정하는 사항과 개별계약에서 정하는 사항간에 차이가 있을 때에는 그 상충하는 부분은 개별계약에 정하는 사항이 우선하는 것으로 한다.
4. 개별계약의 내용을 변경할 필요가 발생한 경우에는 상호 협의하여 변경하되, 기존의 개별계약서를 개정하거나 새로이 작성하여 재교부하여야 한다.
제 6 조 (계약이행 및 선급금 보증)
1. “을”은 개별계약 체결과 동시에 개별계약에서 정한 총 설비대금의 10%에 해당하는 계약이행보증금을 “갑”에게 현금으로 납부하거나, 보증보험회사 및 금융회사 등이 발행하는 보증보험증권(이행계약보증보험증권) 또는 지급보증서로 대체 납부하여야 한다. 단, “을”이 계약이행보증금을 현금으로 납부한 때에는 “갑”은 동 금액을 잔금지급 시에 “을”에게 반환한다.
2. 제1항의 계약이행보증금은 “을”이 본 계약 또는 개별계약상의 의무를 이행하지 아니하여 개별계약이 해제 또는 해지된 경우에 “갑”에게 귀속한다. 단, 동 계약보증금의 귀속 후에도 “갑”에게 잔여손해가 있을 경우 “을”은 잔여손해에 대해서도 배상하여야 한다.
3. “갑”이 계약 설비에 대한 선급금(계약금)을 “을”에게 지급할 경우, “을”은 선급금 전액에 대해, 보증보험회사 및 금융회사 등이 발행하는 보증보험증권(이행선급금보증보험증권) 또는 지급보증서를 선급금 수령 전에 “갑”에게 제출하여야 한다.
제 7 조 (납품, 설치 및 시운전)
1. “을”은 개별계약상의 납기 및 납품장소를 준수하여 “갑”에게 설비를 인도 후 제9조의 입고검사를 받아야 한다. 단, “을”은 설비 납품 시에 거래명세서 기타 “갑”이 요구하는 납품관련 자료를 함께 제출하여야 한다.
2. “을”은 입고검사 합격 통지를 받은 후 지체 없이 설비를 “갑”이 지정한 장소에 설치 및 SET-UP하여야 한다.
3. 설비의 설치 및 SET-UP 완료 후에 “갑”은 설비에 대한 신뢰성을 시험하기 위하여 시운전 테스트(Acceptance Test, 이하 “A/T”)를 실시한다. 단, A/T는 설비의 특성 등을 고려하여 “갑”이 지정하는 기간(이하 “A/T기간”) 동안 실시되며, 동 테스트 결과 설비에 대한 양산적용에 아무런 문제가 없다고 판단되는 경우에는 “갑”은 완료보고서를 작성한다.
4. “을”은 “갑”에게 인력지원 등 A/T의 원활한 수행을 위해 적극 협조하여야 하며, A/T 수행 중 발견된 설비하자에 대한 “갑”의 시정요구 또는 설비에 대한 “갑”의 합리적 수정 및 보완요구에 지체 없이 응하여야 한다.
5. “을”은 본 조에 따른 설비의 납품, 설치 및 SET-UP, A/T 지원 등에 소요되는 일체의 비용과 책임을 부담하여야 한다.
6. “을”은 설비의 소유권이 “갑”에게 이전되기 전 “을”의 귀책사유로 인하여 “갑”의 자산 및 인명에 대한 손실을 야기하였을 경우 이로 인하여 발생한 모든 손해(변호사 비용 포함)에 대하여 배상할 책임이 있다.
제 8 조 (지체상금)
1. “을”은 개별계약상의 납기를 준수하지 못할 것으로 예상되는 경우에 “갑”의 생산에 차질이 없도록 납기만료 14일전까지 “갑”에게 납기연장에 관한 사항을 통보하여야 한다.
2. 제1항의 납기연장 통보에도 불구하고 개별계약상의 납기를 준수하지 못하는 경우 “을”은 매 지체1일당 개별계약에서 정한 총 설비대금의 1.5/1000에 해당하는 지체상금을 “갑”에게 지급하여야 한다. 단, 불가항력적인 사유를 포함하여 “을”에게 귀책사유 없는 경우에는 그러하지 아니하다.
3. 지체상금이 제6조에서 정한 계약이행보증금에 달하는 경우에는 “갑”은 서면통지로써 개별계약을 즉시 해제 또는 해지할 수 있다.

개별계약서 번역(독일어 번역본)

§ 2 (Verbot unethischer Handlungen)
Absatz 1. “A“ und „B“ machen sich darüber bewusst, dass die Fairness bei der Abschließung, Ausführung sowie Aufrechterhaltung dieses Vertrages wichtigste Voraussetzung ist und treffen Vorrichtungen, um die die Fairness bei der Verhandlung verletzenden Handlungen (nachstehend als „unethische Handlung“ bezeichnet) seitens der eigenen Person bzw. der eigenen Angestellten gegenüber dem Vertragspartner bzw. deren Angestellten zu vermeiden.
(1) Austauschen von Vergütungen
– Goldwaren, Unterhaltung sowie Hosting.
– wertvolle Eigentümer, oder Besitzrechte von Eigentüme.r- Anleihe von Garten oder Immobilien.
– Zukunftszusicherung
– Rückzahlungsgarantie von Schulden
– Anbieten von sonstigen Bequemlichkeiten
(2) gemeinsame Investition, Eigentumserlangung, Kapitalübertragung. (3) sonstige unsittsame Handlung, die die Fairness von Verhandlungen schaden kann.
Absatz 2. Falls durch „B” oder durch Angestellte von „B” ausgeführte unethische Handlungen entdeckt oder der Verdacht solcher Handlungen objektiv zugegeben bzw. geäußert wird, kann „A” von „B” die Ausgabe bzw. Einsicht der zugehörigen Daten verlangen, wobei „B” dieser Forderung unverzüglich nachkommen muss.
§ 3 Vertragsdauer
Absatz 1. Der Vertrag wird auf 12 Monate abgeschloßen und ist gültig ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn die Vertragsverlängerung nicht spätestens einen Monat vor dem Ablauf des Vertrages schriftlich abgelehnt wird.
Absatz 2. Im Falle einer Beendigung dieses Vertrages nach Absatz 1 im Bezug auf die vor Abschluß dieses Vertrages abgeschlossenen Einzelverträge, ist dieser Vertrag während der Gültigkeitsdauer der Einzelverträge weiterhin gültig.
§ 4 Zahlungsvereinbarung der Lieferungskosten
„A” und „B” können für eine reibungslose Zahlung der Lieferungskosten eine zusätzliche „Vereinbarung über die Zahlung der Lieferungskosten” abschließen.
§ 5 Abschluss des Einzelvertrags
Absatz 1. Der Einzelvertrag kommt zustande, indem “A” dem “B” einen Einzelvertrag über Produktnamen, Menge, Standard-Spezifikation, Lieferzeit sowie Lieferort, Preis sowie Zahlungsweise und Sonstiges (nachstehend als Einzelvertrag bezeichnet) verabreicht. Allerdings kommt der Einzelvertrag nicht zustande, falls “B” innerhalb drei Arbeitstagen nach Erhalt des Einzelvertrages schriftliche Ablehnung einreicht und „A” die Ablehnung annimmt.
Absatz 2. Die Willenserklärung, wie Annahme und Ablehnung des Individualvertrages nach Absatz 1, ist durch die elektrische Authentisierung oder durch sonstige vereinbarte Maßnahmen gültig.
Absatz 3. Sonstige, nicht durch die Einzelverträge vereinbarten Sachstände werden in diesem Vertrag vereinbart und im Falle aufgetretener Uneinigkeiten zwischen in diesem Vertrag vereinbarten Sachstand mit dem des Einzelvertrages, hat der im Einzelvertrag festgelegte Sachstand den Vorrang.
4. Bei Notwendigkeit der Änderung von Einzelverträgen werden die Änderungen nach gegenseitiger Verhandlung vorgenommen, und in diesem Fall muss der vorherige Einzelvertrag neu verfasst und verteilt werden.
§ 6 Garantie für Vertragsausführung und Vorauszahlung
Absatz 1. Mit Abschluss des Einzelvertrages hat „B“ 1% des im Einzelvertrag festgelegten gesamten Ausstattungspreises entweder bar oder über eine Garantieversicherung (Garantieversicherung der Vertragsausführung) aus Garantie-Versicherungen bzw. Finanzgesellschaften, oder über eine Zahlungsgarantiean „A“ auszuzahlen. Allerdings muss „A“ im Falle einer Barzahlung durch „B“ bei Zahlung des Restbetrags den gleichen Betrag an „B“ zurückzahlen.
Absatz 2. Vertrag-Ausführungsgarantie nach Absatz 1 gehört dem „A” im Falle einer Aufhebung bzw. Kündigung des Einzelvertrages wegen Nicht-Ausführung dieses Vertrags oder des Einzelvertrags durch “B”. Allerdings muss „B“ im Falle eines Restschadens trotz Zugehörigkeit der Vorauszahlung, diesen Restschaden ebenfalls entschädigen.
Absatz 3. Im Falle einer Auszahlung der Vorauszahlung für Vertragsausstattung von „A” an „B”, muss „B” über den gesamten Vorauszahlungsbetrag eine Garantieversicherung (Garantieversicherung der Vertragsausführung) aus Garantie-Versicherungen bzw. Finanzgesellschaften oder eine Zahlungsgarantie vor der Annahme der Vorauszahlung dem „A” aushändigen.
§ 7 Lieferung, Installation sowie Inbetriebnahme
Absatz 1. „B“ muss nach der Lieferung der Ausrüstung an „A“, indem das in dem Einzelvertrag vorgegebene Lieferungsdatum und der Ort eingehalten werden, die in § 9 beschriebene Einnahmeprüfung erhalten. Allerdings muss „B“ bei Lieferung der Ausrüstungen auch die Rechnungen und sonstige von „A“ verlangte auf Lieferung bezogene Dokumente mit einreichen.
Absatz 2. „B” muss nach Erhalt von Benachrichtigung über das Bestehen von Einnahmeprüfung die Ausrüstungen unverzüglich an die von “A” bestimmte Lokalisation installieren und ein SET-UP durchführen.
Absatz 3. Nach Beendigung der Installation sowie nach SET-UP von Ausrüstungen führt “A” einen Inbetriebsnahme-Test (Acceptance Test, nachstehend als A/T bezeichnet) durch, um die Zuverlässigkeit der Ausrüstungen zu überprüfen.
Absatz 4. „B” muss mit „A” für eine reibungslose Durchführung von A/T durch Unterstützung der Arbeitskräfte oder Sonstigem aktiv zusammenarbeiten und den Korrektur-Anforderungen von „A” über die bei der Durchführung von A/T entdeckten Defekte von Ausrüstungen oder Anforderungen, über vernünftige Veränderung sowie Verbesserung der Ausrüstungen, unverzüglich folgeleisten.
Absatz 5. „B” muss die gesamten Kosten und Verantwortungen, die bei der in diesem Paragraph beschriebenen Lieferung, Installation sowie Set-Up, A/T etc. entstehen, übernehmen.
Absatz 6. Im Falle einer Entstehung von Sach- sowie Körperschaden von “A” durch das Selbstverschulden von “B” vor der Übertragung des Eigentumsrechtes über die Ausrüstung an „A”, hat „B” die Pflicht, alle dadurch entstandenen Schäden (inklusive Anwaltkosten) zu erstatten.

.

이상 LG디스플레이에서 의뢰한 개별계약서 번역(독일어번역)의 일부를 살펴 보았습니다. 
번역은 기버 번역